Praxis Dr. Grünsteidel
Johann-Flierl-Straße 35
91564 Neuendettelsau
Kontakt
Telefon: 09874 59 11
Fax: 09874 50 39 03
Kammerzugehörigkeit
Bayerische Landesärztekammer
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon (0 89) 4147- 1
Telefax (0 89) 4147- 280
Zuständige kassenärztliche Vereinigung
Kassenärztliche Vereinigung Bayern
Gesetzliche Berufsbezeichnung
Facharzt für Allgemein Medizin
Staat der Verleihung der Berufsbezeichnung
Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelung
Berufsordnung für Ärzte, zu finden auf www.blaek.de
Haftungsausschluss
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1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf dieser Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
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Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.
2. Hosting
Externes Hosting
Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v. a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Webseitenzugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.
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Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.
Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung
Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, haben wir einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit unserem Hoster geschlossen.
3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
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Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVO ERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN WIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTES PROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT, ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN, WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ES SEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
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Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
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Auskunft, Löschung und Berichtigung
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- Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
- Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
4. Datenerfassung auf dieser Website
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
- Browsertyp und Browserversion
- verwendetes Betriebssystem
- Referrer URL
- Hostname des zugreifenden Rechners
- Uhrzeit der Serveranfrage
- IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.
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Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben.
Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
5. Plugins und Tools
OpenStreetMap
Wir nutzen den Kartendienst von OpenStreetMap (OSM). Anbieterin ist die Open-Street-Map Foundation (OSMF), 132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands, B72 1JU, United Kingdom.
Wenn Sie eine Website besuchen, auf der OpenStreetMap eingebunden ist, werden u. a. Ihre IP-Adresse und weitere Informationen über Ihr Verhalten auf dieser Website an die OSMF weitergeleitet. OpenStreetMap speichert hierzu unter Umständen Cookies in Ihrem Browser. Das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.
Ferner kann Ihr Standort erfasst werden, wenn Sie dies in Ihren Geräteeinstellungen – z. B. auf Ihrem Handy – zugelassen haben. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung. Details entnehmen Sie der Datenschutzerklärung von OpenStreetMap unter folgendem Link: https://wiki.osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy.
Die Nutzung von OpenStreetMap erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde (z. B. eine Einwilligung zur Speicherung von Cookies), erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Quelle: https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html
Informationen vom 20.12.2021
Unsere letzte Impfaktion dieses Jahres am vergangenene Samstag, den 18.12.2021, in der kleinen Turnhalle lief nochmal "wie geschmiert". Meine Helferinnen hatten die perfekte Organisation mit Unterstützung durch freiwillige Helfer und unsere Gemeinde.
Wir hatten nur den Moderna-Impfstoff zur Verfügung, deshalb waren alle Kandidaten älter als 30 Jahre . Für Menschen unter 30 Jahren soll der BionTech-Impfstoff verwendet werden.
Wie es im Jahr 2022 weitergeht, ist für mich noch nicht absehbar. Zumindest scheint es unter Lauterbach als Gesundheitsminister etwas transparenter zu laufen - trotzdem sind die verfügbaren Impfstoffmengen noch nicht genauer bekannt - ich hoffe auf weitere Informationen in den nächsten 2-3 Wochen.
Außerdem rechne ich fest mit einer 4. Impfung im Frühjahr, wenn die Impfstoffe an die Omikron-Variante angepasst sind.
Das neue Jahr dürfte nochmal spannend werden!
Bleiben Sie gesund und verbringen Sie ein ruhiges Weihnachtsfest.
Informationen vom 02.12.2021
Es wird immer doller!
Von unseren angekündigten 30 Impfportionen des Biontech / Pfizer Impfstoffs pro Woche werden wieder nur 18 Dosen an uns ausgeliefert. Personen unter 30 Jahren sollen aber gerade diesen bekommen, da Moderna zwar in seiner Chemie dem Biontech-Impfstoff entspricht, aber eben erst für Personen ab 30 Jahren empfohlen ist.
Das war aber leider noch nicht alles:
In Kürze sollen auch noch Apotheker und Zahnärzte mitimpfen dürfen!! Ich frage mich, womit geimpft werden soll? Kriegen die aktuell impfenden Ärzte dann noch weniger? Müssen wir wieder umplanen? 10 x 1000 = 10.000, 1000 x 10 ist auch nur 10.000...
Wenn ich viele Gäste zu mir einlade, schaue ich erst einmal im meinen Kühlschrank, ob meine Vorräte auch für alle reichen. Dazu ist unsere hohe Politik ganz offenbar nicht in der Lage - oder sie mag nicht. Wir hören nur große Sprüche, die Realität geht anders.
Den knappen Impfstoff an noch mehr Impfstellen zu verteilen, macht wohl ganz offensichtlich keinen Sinn!!
Wir werden uns trotzdem weiter bemühen und impfen soviel und so lange es geht - den Moderna Impfstoff gibt es schließlich (noch) in ausreichender Menge.
Informationen vom 25.11.2021
Herr Spahn leistet sich wieder Ungeheuerliches:
Am Freitag, den 19.11.2021, lässt er verkünden, dass der Bezug des Biontech / Pfizer Impfstoffes (Comirnaty) auf 30 Impfportionen pro Arzt beschränkt wird, obwohl uns Bestellungen ohne Mengenbegrenzung zugesagt waren.
Anfang dieser Woche wurden uns wegen heftiger Proteste von allen Seiten eine Lieferung von immerhin 48 Impfdosen zugesagt. Wir konnten deshalb unseren Patienten, die bereits auf unseren Listen stehen, Entwarnung geben und dachten, wenigstens die geplanten Impfungen durchführen zu können.
Vor einigen Minuten, um 17:45, teilt uns die Apotheke mit, dass statt der zugesagten 8 Fläschchen (mit je 6 Impfportionen) nur 3 (!!!) geliefert werden - das reicht gerade für 18 Impfungen...
Was also tun? Die Termine wieder absagen?? Oder doch abwarten, was noch passiert?? Meinem Personal ist genauso zum Heulen zumute wie mir. Unser Engagement beim Impfen ist anscheinend "für die Katz". Das scheint der oft zitierte "Impfturbo" zu sein. Es tut mir leid, diese Nachricht veröffentlichen zu müssen. Wir sind am Ende unserer Kräfte.
Informationen vom 22.11.2021
Corona ganz aktuell:
Unser Noch-Gesundheitsminister Spahn wirft uns zum wiederholten Mal gewaltige Knüppel zwischen die Beine:
Er hat plötzlich die Lieferungen des meist verwendeten Corona-Impfstoffs von Biontech / Pfizer auf 30 Impfdosen pro Woche und Arzt beschränkt.
Für unsere Praxis reicht diese Menge für die Impfaktionen, die bis 15.12.21 geplant und terminiert sind.
Die große Impfaktion in der kleinen Turnhalle in Neuendettelsau, die für den 18.12.2021 vorgesehen war, kann damit nicht stattfinden. Zumindest nicht mit dem uns und Ihnen versprochenen Impfstoff (Comirnaty von Biontech / Pfizer).
Gesundheitsminister Spahn möchte speziell die Dritt-Impfungen mit dem Moderna-Impfstoff (empfohlen für Menschen über 30 Jahre) durchgeführt wissen. Dieser wurde bisher im größeren Maßstab nur in den Impfzentren verwendet, entspricht in seiner Chemie jedoch dem Biontech-Impfstoff.
Dass dies sowohl bei den impfenden Ärzten, als auch bei der Bevölkerung zur größtmöglichen Verwirrung führt, interessiert dabei offenbar recht wenig.
Alle Patienten, mit denen wir für Samstag, den 18.12.2021, einen Impftermin vereinbart haben, werden wir nochmal telefonisch kontaktieren, sobald Klarheit herrscht.
Informationen vom 05.11.2021
Booster-Impfungen
Menschen, die mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff geimpft sind (dieser war bisher nur als Einmal-Impfung gedacht), sollen jetzt eine Zweitimpfung mit dem Impfstoff Biontech/Pfizer bekommen, da hier vermehrt Impfdurchbrüche (Erkrankungen trotz Impfung) registriert wurden. Diese Gefahr kann durch eine zweite Impfung wieder minimiert werden.
Auch Menschen, die zweimal mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff geimpft wurden, sollten eine dritte Impfung (ebenfalls Biontech/Pfizer) bekommen.
Für die Gruppe von Menschen über 60 Jahren ist ebenfalls eine Auffrischimpfung (3. Impfung) geboten.
Generell ist mit einem Nachlassen des Impfschutzes nach nur zwei Impfungen zu rechnen. Ich gehe davon aus, dass für alle zweifach-Geimpften eine dritte Impfung sehr sinnvoll und notwendig ist. Der Impfstoff von Biontech/Pfizer ist für Menschen ab 18 Jahren zugelassen.
Wir haben offiziell noch kein "grünes Licht" für diese Maßnahme, eine Empfehlung ist jedoch zu erwarten. In diesem Fall würden wieder größere Impfaktionen notwendig werden.
Sobald wir nähere Informationen dazu bekommen, werden wir an dieser Stelle wieder informieren!
Informationen vom 22.10.2021
Corona-Impfungen
Personen ab dem 70. Lebensjahr, Menschen mit schlechter Immunabwehr und medizinischem/pflegendem sowie Krankenhauspersonal wird von Seiten der StIKo (Ständige Impfkommission) eine 3. Impfung empfohlen.
Der Impfstoff Comirnaty von Biontech-Pfizer hat die Zulassung für Personen ab 18 Jahren.
Die bisher als Einmal-Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erfolgte Immunisierung sollte mit einer zweiten Impfung (auch Comirnaty) ergänzt werden, da sich sogenannte Impfdurchbrüche bei diesem Personenkreis scheinbar häufen. Der Abstand zu dieser Einmal-Impfung sollte 4 Wochen bis 6 Monate betragen.
In meiner Praxis wird derzeit ausschließlich mit Biontech-Pfizer geimpft, aber:
- Der Impfstoff muss immer 14 Tage im Voraus bestellt werden
- Impftermine müssen für Erst-, Zweit- und Drittimpfungen koordiniert werden
- Der Impfstoff wird in Fläschchen mit 6 - 7 Impfdosen geliefert und hält sich nur begrenzt im Kühlschrank. Es müssen also immer 6, 12 oder 18 Personen für eine Impfaktion zusammenkommen, ansonsten müssen die Reste vernichtet werden
Wenn Sie sich zu Impfungen anmelden möchten oder Fragen dazu haben, melden Sie sich bitte zwischen Montag und Donnerstag in der Praxis.
Kinderimpfungen ab 12 Jahren sind nur möglich bei Kindern, die ich persönlich kenne. Die Begleitung durch einen Elternteil und Einverständnis beider Eltern sind zwingend erforderlich, natürlich auch die, des Jugendlichen.
Grippe-Impfungen
Die viel propagierten Grippe-Impfungen sind derzeit noch möglich, die Impfstoffmengen jedoch begrenzt (von Seiten des Bundes wurden 26 Mio. Impfdosen bestellt für ca. 75 Mio. Einwohner).
Andere Impfungen
Bitte fragen Sie im Einzelfall nach. Es kann z.B. bei Pneumokokken- oder Gürtelrose-Impfstoffen zu Lieferschwierigkeiten kommen.
Informationen vom 17.05.2021
Die meisten zuletzt angesprochenen Fragen zur Impfung sind inzwischen geklärt. Leider ist der Bürokratieabbau nicht so weit vorangeschritten, wie ich es mir gewünscht hätte. Aber vorneweg:
Keine Angst vor der Impfung, Corona ist schlimmer!
Beziehen Sie Informationen bitte nicht von dubiosen Internetseiten, Sie dürfen den Daten auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vertrauen.
Uns Ärzten wurde zugesagt, ab Ostern wöchentlich Impfstoff bestellen zu können. Vorerst soll dann der Impfstoff Comirnaty von Biontech / Pfizer geliefert werden, die zu erwartenden Mengen hängen dabei aber wesentlich von den Herstellern ab. Die Lagerung ist nur für einen sehr kurzen Zeitraum möglich, gleichzeitig sind die Impfstoffmengen stark begrenzt. Zudem muss natürlich der reguläre Praxisbetrieb aufrechterhalten werden und nicht mobile Patienten/-innen zu Hause geimpft werden. Deswegen wird sich diese Prozedur noch etwas hinziehen. Leider erfahren wir Hausärzte auch noch im Mai sehr kurzfristig, welche Impfstoffe bzw. Mengen wir erhalten!
Grundsätzlich gilt: Jeder Hausarzt impft seine Patienten/-innen!
Jede beteiligte Praxis muss sich natürlich auch an die Impfreihenfolge (Priorisierung) halten, diese entfällt ab dem 20.05.2021!
Auch die Betreuungspersonen von Patienten/-innen, die zu Hause gepflegt werden müssen, werden dabei berücksichtigt. Ebenso jüngere Menschen mit chronischen Lungenerkrankungen und einige andere (siehe Priorisierung weiter oben, dort die Gruppe 2).
Sie können sich die benötigten Aufklärungsbögen für den jeweiligen Impfstoff (Vektorimpfstoff von Astra/Zeneca und Johnson&Johnson bzw. mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer) herunterladen, ausdrucken und später zur Impfung mitbringen.
Außerdem muss auch der Anamnese- und Einwilligungsbogen mitgebracht werden, den sie hier herunterladen und ausdrucken können. Eventuell auftretende Fragen lassen sich sicher bei Ihrem nächsten Praxisbesuch klären.
Die Anmeldung zur Impfung muss vorerst noch telefonisch in der Praxis während der Sprechstundenzeiten erfolgen (Telefon: 09874 5911). Eventuell lässt sich künftig noch eine andere Lösung für die Registrierung finden. Falls sich diesbezüglich Neuigkeiten ergeben, werde ich hier darüber berichten, eventuell finden Sie dazu auch etwas im Gemeindeblatt. Da nicht jeder diese Zeilen lesen wird, erfolgen von meiner Seite auch aktiv telefonische Einladungen. Wir werden uns Mühe geben, eine Impfreihenfolge einzuhalten, die sowohl mit den Spahnschen Regeln als auch mit meinem eigenen ärztlichen Gewissen zu vereinbaren ist.
Mein besonderer Dank:
Mit Hilfe unserer engagierten Gemeindemitarbeiter und des Bürgermeisters (und natürlich vieler anderer) wurde ja bereits ein „Testzentrum“ in der Dreifach-Turnhalle eingerichtet, es wird wohl noch ein kommunales „Impfzentrum“ angegliedert werden können.
Die Ärzte vor Ort werden sich bemühen, möglichst bald das Ziel zu erreichen: Neuendettelsau ist geimpft!
Informationen vom 08.08.2020
Es gibt wieder einmal Neuigkeiten in Sachen Corona. Seit heute besteht eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus sogenannten Risikogebieten. Diese Tests sollen bereits an den Flughäfen, den Grenzübergängen oder großen Bahnhöfen vorgenommen werden können.
Im Anschluss daran hat man sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und zwar bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ein negatives Testergebnis des Reiselandes vorzulegen, dass jedoch nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Einreisende, die sich der Testpflicht verweigern oder kein Gesundheitszeugnis vorlegen können, müssen mit Bußgeldern bis hin zu 25.000 € rechnen.
Der genaue Wortlaut dieser Verordnungen, die sich natürlich immer wieder ändern können, sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit oder auch der Gesundheitsämter nachzulesen.
Tests für Reiserückkehrer finden bei mir nicht statt.
Bitte beachten sie auch, dass sich die Liste der Risikogebiete ständig ändert.
Nach wie vor gilt zu beachten:
Patienten mit Symptomen, dem Verdacht oder einer bestätigten Corona-Infektion können in unserer Praxis nicht getestet werden. Nehmen sie deshalb bitte nur telefonisch mit uns Kontakt auf.
In Bayern kann sich zudem jeder Bürger freiwillig testen lassen, auch ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts. Diese Tests bei symptomfreien Patienten können bei uns erfolgen.
Auch mich beunruhigt die aktuelle Situation, da bisher niemand weiß, was generell von Reiserückkehrern aus Urlaubsgebieten, speziell Risikogebieten, zu erwarten ist, wie sich die Lage an den Schulen entwickeln wird,
wie lange wir noch mit welchen Einschränkungen zu rechnen haben oder wann es einen Impfstoff beziehungsweise ein wirksames Medikament gibt.
Bitte denken sie deshalb daran:
Es gibt nicht nur Corona. Bitte vernachlässigen Sie ihre gesundheitlichen Probleme nicht wegen Corona-Ängsten. Wir konnten in den Praxen und Krankenhäusern weitgehend zu einem Normalbetrieb zurückkehren.
Nähere Informationen und weiterführende Links unter https://www.landkreis-ansbach.de/corona.
Informationen vom 01.03.2020
Ich bin als niedergelassener Arzt auf Kontakte mit Corona-Infizierten nicht vorbereitet. Es fehlen nicht nur die Räumlichkeiten zur Isolation, auch ein Zusammentreffen mit anderen Patienten und damit das Weitertragen der Infektion wäre unvermeidbar. Selbstverständlich ist es nicht auszuschließen, dass sich auch das Praxispersonal infiziert. Nach aktuellem Vorgehen hätte dies zur Folge, dass die Praxis für zwei Wochen unter Quarantäne stünde.
Stellen Sie sich bitte auch vor, wie Sie vom Praxispersonal und Ihrem Arzt empfangen werden würden:
Von Kopf bis Fuß in Schutzkleidung, Luftfilter vor Mund und Nase, Gummihandschuhe – ein ganz neuer Eindruck! Wenn denn der Fachhandel diese ganzen Artikel überhaupt liefern könnte. Deshalb dürfen wir verdächtige Patienten nicht in der Praxis annehmen.
Meine Informationen beziehe ich größtenteils aus Fernsehen und Nachrichtenportalen, den Wahrheitsgehalt kann ich meist nicht nachprüfen. Die offiziellen Stellen halten sich bedeckt, die Gründe dafür kann ich mir ausmalen.
Unser oberster Experte, Gesundheitsminister Minister Spahn, ist mir auch keine große Hilfe. Die Feststellung, wir hätten alles im Griff, soll beruhigend klingen. Mich beruhigt sie nicht.
Ein Impfstoff ist nicht in Sichtweite, Medikamente zur Therapie sind bestenfalls im Versuchsstadium.
Es bleibt nur die Hoffnung, dass die Infektionswelle des Corona-Virus bald abklingt.
Wichtig:
Patienten, bei denen begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona Virus besteht, kommen bitte NICHT persönlich in die Praxis, sondern melden sich telefonisch bei uns.
Die nötigen Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum können in der Praxis nicht vorgenommen werden.
Weitere telefonische Kontaktmöglichkeiten sind nach offiziellen Angaben die Nummer
116117 und das Gesundsheitsamt Ansbach
0981-4687003.