Datensicherheit

Alarmierende Nachrichten:

In Deutschland erfahren wir nach über einem Jahr, dass eine Hackergruppe in mehrere Bundesministerien eingedrungen ist, Schaden nicht mehr feststellbar.

In Australien tauchen mehrere Millionen Patientendaten im Internet auf ...

In Norwegen dringen Hacker in das staatliche Gesundheitssystem ein ...

Bis Ende 2018 sind alle Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser etc. gezwungen, sich über eine "sichere" Verbindung zu vernetzen.


Die ärztliche Schweigepflicht ist seit über 2500 Jahren wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit und älter als das "Beichtgeheimnis", die Verschwiegenheit der Juristen oder gar der Quellenschutz der Journalisten.

Diese Schweigepflicht soll selbstverständlich weiterhin gelten, auch im Computer-Zeitalter.
Das wird aber auf Dauer nicht mehr funktionieren, sobald unsere Praxis-Computer an ein Netzwerk angeschlossen werden müssen.

Dazu lasse ich mich nicht zwingen, auch wenn ich dafür mit Strafzahlungen belegt werde!


Ein paar technische Details:

Ein neues Lesegerät für Ihre Chipkarten wird mit einem Kästchen, dem sogenannten Konnektor, verbunden. Dieses gleicht über ein "sicheres VPN" die personenbezogenen Daten Ihrer Chipkartendaten mit einem Server (Standort unbekannt) ab.
Was das Kästchen noch aus meinem Computer ausliest und wohin diese Daten geschickt werden, dürfen wir nicht erfahren, das ist geheim.

Die Kosten pro Arztpraxis belaufen sich auf rund 3700 €, gezahlt vom Geld der Versicherten. Einfach toll!

DESWEGEN ZAHLE ICH LIEBER STRAFE, ALS DIESES GERÄT BEI MIR INSTALLIEREN ZU LASSEN!

Ich befürchte, dass über kurz oder lang auch Daten aus unserem "sicheren" deutschen Gesundheitswesen im Internet angeboten werden.

IHRE DATEN WERDEN NICHT DABEI SEIN!


Mein Computer speichert von Ihnen:

Eine ganze Menge also! Aber: Mein Praxis-Netzwerk ist gar nicht mit dem Internet verbunden!

Alles andere, Befunde, Notizen über psychische Zusammenhänge, persönliche Bemerkungen, anamnestische Erhebungen oder meine Einschätzungen schreibe ich ganz altmodisch auf das Papier Ihrer Karteikarte - für Hacker absolut nicht zu knacken.

Daher kann und werde ich Ihnen leider (oder Gott sei Dank?) keine App anbieten, mit der Sie per Smartphone Ihrer Termine buchen, Ihre Rezeptwünsche übermitteln, Ihre Laborwerte einsehen oder mir Bilder Ihres Hautausschlages schicken können.

Ich bin eben ein "alter Hase", der aber verstanden hat, dass ein Computer nur so lange sicher ist, als er nicht an einem von außen zugänglichen Netz hängt. (Ich halte es aber auch für extrem bedauerlich, dass unsere e-Autos mit Batterie-Technik und nicht mit Wasserstoff-Brennstoffzellen ausgerüstet werden).

Wie sich dieses Vorhaben unserer Daten-Industrie mit der Europäischen Datenschutz-Grund-Verordnung, gültig ab 28.05.2018 überhaupt vertragen soll, ist noch nicht abzusehen. Sehen Sie sich diese Kunstwerke juristischer Formulierkunst ruhig im Original an:

Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

und

§ 291 Elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis

Die Gutgläubigkeit, um nicht zu sagen Naivität, mit der unsere Politiker und leider auch unsere Ärztefunktionäre auf den fahrenden digitalen Zug aufspringen, wäre nur aufgrund ehrenrühriger psychiatrischer Diagnosen hinreichend zu erklären. Ich will nicht unterstellen, dass hier Geldflüsse die entscheidende Rolle gespielt haben. Diese Entscheidungen, die mich als Hausarzt betreffen, empfinde ich einfach als skurril, wenn nicht sogar unverschämt.

Ihr Vertrauen möchte ich mir auch weiterhin erhalten. Daher so viel Technik wie nötig, aber so wenig Digitalisierung wie möglich!



Ihr Hausarzt

Dr. Ernst Grünsteidel